09.01.2025

Erweiterung des bestehenden Nachtfahrverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t im Zuge der B3 sowie der L 3053 in der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel

Seit Juni 2005 besteht in der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel für die B 3 sowie der L 3053 ein Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Grund hierfür war die Zunahme des Lkw-Verkehrs nach Einführung der Lkw-Maut. Die Anordnung hatte zum Ziel, eine deutliche Lärmminderung für die Anwohner der Ortsdurchfahrten in der Nacht zu erreichen.

Im Juni 2023 wurde nach intensiver Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Hessen Mobil, Regionaler Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wetterau, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises Einvernehmen darüber erzielt, ein generelles Nachtfahrverbot anzuordnen. Am 01.06.2023 entfiel somit im Rahmen einer Verkehrserprobung die Zusatzbeschilderung „Be- und Entlader frei“. Ziel dieser Verkehrserprobung war es, die Zahl der Lkws, die ohne berechtigtes Interesse die Ortsdurchfahrten Butzbach und Nieder-Weisel befahren haben, zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen zu leisten.

Der Verkehrsversuch hat für die Dauer eines Jahres stattgefunden. Nach diesem Jahr haben sich Vertreter der oben benannten Behörden erneut versammelt und die Ergebnisse des Verkehrsversuches betrachtet. Ein deutlicher Rückgang der LKW-Fahrten pro Nacht konnte erkannt werden. Die Durchfahrten von LKWs konnten um ca. 50 % gesenkt werden.

Nach diesem erfreulichen Ergebnis hat die Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises im September 2024 sodann die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und das Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t in der Ortsdurchfahrt von Butzbach verstetigt. Die Einhaltung des generellen Nachtfahrverbots wird durch die Stadt Butzbach weiterhin überwacht.

Selbstverständlich wird betroffenen Firmen, die auf Lieferungen zwischen 22 und 6 Uhr angewiesen sind, weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Lieferverkehr in den Nachtstunden durchführen zu können. Hierzu ist jedoch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Butzbach ausgestellt wird. Einzelheiten zu der Vorgehensweise können dort erfragt werden.