24.05.2023

Erweiterung des bestehenden Nachtfahrverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t im Zuge der B3 sowie der L 3053 in der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Butzbach und des Wetteraukreises: Seit Juni 2005 besteht in der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel für die B 3 sowie der L 3053 ein Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Grund hierfür war die Zunahme des Lkw-Verkehrs nach Einführung der Lkw-Maut. Die Anordnung hatte zum Ziel, eine deutliche Lärmminderung für die Anwohner der Ortsdurchfahrten in der Nacht zu erreichen.

Derzeit beinhaltet das Lkw-Durchfahrtsverbot den Zusatz „Be- und Entlader frei“, um den Lieferverkehr von in Butzbach ansässigen Firmen auch in den Nachtstunden zu gewährleisten. Regelmäßige Verkehrszählungen der Stadt Butzbach in den vergangenen Jahren haben jedoch gezeigt, dass an den Wochentagen täglich zwischen 60 und 80 Fahrzeuge die Ortsdurchfahrten in den Nachtstunden befahren. Kontrollen haben ergeben, dass es sich in 95 % aller Fälle um keinen Lieferverkehr handelt.

Nach intensiver Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Hessen Mobil, Regionaler Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wetterau, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises wurde nunmehr Einvernehmen darüber erzielt, ein generelles Nachtfahrverbot anzuordnen. Ab 01.06.2023 entfällt somit im Rahmen einer Verkehrserprobung die Zusatzbeschilderung „Be- und Entlader frei“. Ziel dieser Verkehrserprobung ist es, die Zahl der Lkw’s, die ohne berechtigtes Interesse die Ortsdurchfahrten Butzbach und Nieder-Weisel befahren, zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen zu leisten.

Im Zuge des Abstimmungsverfahrens wurde seitens der Stadt Butzbach eine Befragung der relevanten Gewerbebetriebe in Butzbach durchgeführt. Hierzu wurden ca. 400 Betriebe schriftlich gebeten, Angaben über ihren nächtlichen Lieferverkehr zu machen. Bei einem Rücklauf von über 60 Prozent, gaben lediglich 13 Betriebe an, in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr auf Lieferverkehr angewiesen zu sein.

Selbstverständlich wird den betroffenen Firmen weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Lieferverkehr in den Nachtstunden durchführen zu können. Hierzu ist jedoch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Butzbach ausgestellt wird. Einzelheiten zu der Vorgehensweise können dort erfragt werden.

Der Verkehrsversuch ist für eine Dauer von einem Jahr befristet und beginnt ab 01.06.2023. Die Einhaltung des generellen Nachtfahrverbots wird durch die Stadt Butzbach überwacht und dokumentiert. Vor Ablauf des Verkehrsversuchs sind die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises vorzulegen. Hat der Verkehrsversuch zu der gewünschten Reduzierung der Lkw-Durchfahrten geführt, kann das dauerhafte Fortbestehen des erweiterten Nachtfahrverbots angeordnet werden.