13.03.2025

Faselmarkt 2025

Verkaufsoffener Sonntag am 16.03.2025

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb folgender Straßenzüge: Marktplatz, Weiseler Straße bis einschließlich Haus Nr. 41, Wetzlarer Straße bis einschließlich Haus Nr. 28, Griedeler Straße bis einschließlich Haus Nr. 21, Kasernenstraße, Färbgasse, Langgasse, Badborngasse, Jakob-Rumpf-Straße, Zur Froschau, Hirschgasse, Neugasse, Krachbaumgasse und Kugelherrenstraße aus Anlass des Faselmarktes am Sonntag, den 16.03.2025 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offen gehalten werden.

Magistrat der Stadt Butzbach
–  Sicherheit und Ordnung –