Informationsveranstaltung am 18.07.2024 im Dorfgemeinschaftshaus Bodenrod
Die Stadt Butzbach befindet sich mir ihren Stadtteilen Bodenrod, Ebersgöns, Hausen-Oes, Maibach und Wiesental im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Das Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dörfer mir ihrer eigenen Identität als attraktive Wohnorte mit Lebensqualität zu erhalten und zu gestalten. Im Jahr 2023 wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept für die fünf Stadtteile einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das unter großer Beteiligung erstellte Konzept ordnet sich in den Stadtentwicklungsprozess „Butzbach bewegen“ ein und ist eng mit den anderen Stadtentwicklungsinitiativen verzahnt.
Am Donnerstag, dem 18. Juli 2024 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Fördergebiet herzlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises wird an diesem Abend über die Fördermöglichkeiten berichten.
Neben der Realisierung kommunaler Vorhaben, besteht auch die Möglichkeit für Private einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen zu erhalten. Die Grundstücke müssen sich dabei in den jeweiligen Fördergebieten befinden. Im Förderprogramm erhalten Private bei der Vorbereitung und Planung von Maßnahmen eine fachliche Unterstützung durch ein Architekturbüro. Durch das Angebot zur Beratung werden die Maßnahmen bestmöglich vorbereitet und inhaltlich abgestimmt, sodass Aspekte der städtebaulichen Entwicklung, der Dorfentwicklung und des Denkmalschutzes Berücksichtigung finden. Die Stadt Butzbach möchte Private motivieren, die Chancen der Dorfentwicklung zu nutzen, um in ihre Objekte zu investieren. Hierzu wurden Anfang Juli alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den Fördergebieten der Stadtteile von der Stadtverwaltung angeschrieben und zur Auftaktveranstaltung in Bodenrod eingeladen. Das Programm läuft bis zum Jahr 2030, sodass auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Förderungen möglich sind.
Für eine Förderung müssen mindestens 10.000 Euro zuschussfähige Nettokosten erreicht werden. Unterstützt werden im Allgemeinen Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen im Sinne einer regionaltypischen Bauweise. Hier können 35 Prozent der zuschussfähigen Nettokosten bis zu maximal 45.000 Euro Zuschuss je Objekt gefördert werden. Bei Investitionen in Einzelkulturdenkmäler bekommen Private bis zu 60.000 Euro Förderung. Bei der Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden (zum Beispiel Scheunen) zur Schaffung von Wohnraum können Privatleute bis zu 200.000 Euro an Zuschüssen erhalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
