Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO
Aufgrund der drohenden Gefahr eines Gasleitungsbruchs muss die Ludwigstraße weiterhin für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Die Sperrung verlängert sich voraussichtlich bis einschließlich 25. September 2026.
Fußgängerinnen und Fußgänger können den Bereich weiterhin passieren.
Der Verkehr kann über die Badborngasse, die Jakob-Rumpf-Straße und die Weiseler Straße abfließen.
Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-
