24.04.2020

Gefahr im Wald durch die Aufarbeitung der Borkenkäfer- und Sturmschäden

Im gesamten Winterhalbjahr 2019/2020 wurden im Bereich des Hausberges Gemarkung Butzbach Hoch-Weisel geschädigte und abgestorbene Fichten sowie auch Sturmhölzer als Folge aus den beiden letzten Trockenjahren aufgearbeitet. Aufgrund der großen Zahl der Bäume konnten diese Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden.

Vor Ostern wurden die Holzerntearbeiten der Harvester unterbrochen. Sie werden in der nächsten Woche wieder planmäßig aufgenommen.

Wegen des anhaltend schönen Wetters besuchen zurzeit sehr viele Menschen die Waldgebiete, auch das Hausberggebiet. Leider werden dabei die Absperrungen rund um den Maschineneinsatz häufig nicht beachtet.
Zum Teil mussten die Holzerntemaschinen (Harvester) ihre Arbeiten unterbrechen, da sich Personen innerhalb des Gefahrenbereiches befanden. Warnungen der Maschinenführer und des Forstpersonals wurden teilweise ignoriert.

Aus diesen Gründen bittet HessenForst Forstamt Weilrod die Waldbesucher eindringlich mit Wiederaufnahme der Forstarbeiten, die Absperrungen ernst zu nehmen.

Der Gefahrenbereich eines Harvesters, wie auch eines Waldarbeiters mit Motorsäge, beträgt zwei Baumlängen, also rund 60 m.
Aus diesem Grund sind einige Forstwege großräumig gesperrt, da sich die Maschinen auf großen Flächen bewegen. Auch arbeiten seit einigen Wochen zwei und mehr Holzerntemaschinen gleichzeitig in demselben Gebiet. Damit vergrößert sich der Gefahrenbereich noch mehr.

HessenForst Forstamt Weilrod bittet erneut alle Waldbesucher auch für die nächsten Wochen und Monate um Verständnis und Geduld für ggf. gesperrte, verschmutzte und mit Holzpoltern gesäumte Waldwege. Bitte unterstützen Sie die Kollegen vor Ort und meiden Sie die betroffenen Waldgebiete.

Wie bereits bei vorherigen Kalamitätsereignissen müssen die Wege auch bei ungünstiger Witterung zum Holztransport genutzt werden, damit das aufgearbeitete Holz zügig aus dem Wald in die Sägewerke oder in den Export kommt.
Die Staubentwicklung ist zurzeit durch die anhaltende Trockenheit selbst bei Schrittgeschwindigkeit enorm; leider lässt sich der forstliche Verkehr im Wald durch die Arbeiten auch nicht reduzieren!
Wir hoffen, dass sich das Verständnis auch bei den wenigen uneinsichtigen Waldbesuchern durchsetzt, verweisen aber auch auf die gesetzliche Grundlage der Entscheidungen:

Gemäß § 16 Hess. Waldgesetz können Waldwege und Grundstücke durch den Waldbesitzer oder die Forstbehörde für Holzerntearbeiten gesperrt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Sperrungen können mit Bußgeldern bis 1000 € bestraft werden.

Die Ordnungspolizei der Stadt Butzbach ist angewiesen, die Arbeitsbereiche verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden bzw. auch zur Anzeige zu bringen