28.07.2022

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Butzbach über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung

Auf Grund der §§ 71, 74, und 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I, S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. S. 622, 630) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die folgende Gefahrenabwehrverordnung beschlossen:

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie hier.