15.02.2025

Gewässerbegehung 2025 an Gewässern III. Ordnung im Wetteraukreis

hier: Großer Reiserbach mit Lattwiesengraben

Nach § 63 Hessisches Wassergesetz (HWG) sind die Oberflächengewässer im Rahmen der Wasseraufsicht durch die Untere Wasserbehörde zu überwachen. Hierzu findet am Dienstag, dem 04.03.2025, am Großen Reiserbach und am Lattwiesengraben in den Gemarkungen Hausen-Oes, Nieder-Weisel und Oppershofen eine Gewässerschau durch die zu bildende Schaukommission statt.

Die Gewässerschau am Großen Reiserbach beginnt um 9.00 Uhr an der Brücke an der L 3053 westlich von Hausen-Oes.

Gemäß § 71 HWG sind vor dem Betreten bebauter Grundstücke und baulicher Anlagen die Eigentümer/innen oder die nutzungsberechtigten Personen zu benachrichtigen. Der Termin der Gewässerschau ist daher ortsüblich bekannt zu geben.

Butzbach, den 12.02.2025

Der Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 – FG 6.2 Landwirtschaft und Forsten