22.04.2021

Glasfasernetzausbau in Gewerbegebiet Butzbach Süd

Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom voraussichtlich 22.04. bis 08.05.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes im Gewerbegebiet Süd statt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich bzw. im Seitenstreifen. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind. Geplant ist eine Verlegung in geschlossener Bauweise. Die Sperrbereiche werden zur Positionierung der Bohrmaschine sowie des LKWs benötigt.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

  1. Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite (Anlage 1)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

C.-J.-Melchior-Straße

Gebrüder-Freitag-Straße

Hoch-Weiseler- Straße (von Fa. Buss- SMS GmbH bis C.-J.-Melchior-Straße 6)

  1. Regelplan B II/6 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)(Anlage 2)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt.

Regelung für folgende Straßen:

Kaiserstraße 13-33

  1. Regelplan B I/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung –  Gehweg nicht vorhanden) (Anlage 3)

R.-Samesreuther-Straße