20.11.2024

Glasfasernetzausbau in Griedel

hier: Teilbereich I und II

Ab voraussichtlich 20.11.2024 startet der Ausbau des Glasfasernetzes in Griedel. Der genaue Ablauf wird in einem Bauzeitenplan geregelt. Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

1.Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:
Oberpforte
Mittelstraße 7 – 38
Schlagweg 8 + 9
Rosenstraße
Kleinbachstraße

2.Verkehrszeichenplan halbseitige Sperrung Straße mit einseitigem Gehweg oder ohne Gehweg

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich oder am rechten Fahrbahnrand.

Regelung für folgende Straßen:
In der Wolfskaute
Brudergasse
Angerberg
Wallgasse

3.Regelplan BII/9 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich – ein gegenüberliegender Gehweg ist nicht vorhanden. Der Notweg wird über die Fahrbahn geführt.

Regelung für folgende Straßen:
Von Einmündung „In der Wolfskaute“ bis „Mittelstraße 7“

4.Regelplan BI/15 (Sperrung einer Straße), Anliegerverkehr frei

Die Arbeitsstellen befinden sich in einer Sackgasse oder in einer sehr schmalen Straße mit geringer Verkehrsstärke.

Regelung für folgende Straßen:
Kleine Kirchgasse
Frongasse

5.Regelplan BII/4 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit geringer Einengung. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Der Notweg wird über die Fahrbahn geführt.

Regelung für folgende Straßen:
Alte Hauptstraße 52 – Ortsausgang (Butzbach)

Für die Wetterstraße 1-20 und Alte Hauptstraße 20 – Wetterstraße 1 erfolgen die Verkehrszeichenpläne gesondert.

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-