04.06.2021

Glasfasernetzausbau in Münster: Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom voraussichtlich 07.06. bis 22.07.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes in Münster statt. Der genaue Ablauf ist in einem Bauzeitenplan geregelt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite

(Anlage 1)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

Auf den Wolfsäckern

Im kleinen Brühl

Regelplan BI/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung – Gehweg nicht vorhanden)

(Anlage 2)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt. Der Aufbruch erfolgt in der Fahrbahn oder im Grünstreifen.

Regelung für folgende Straßen:

Am Philippseck ab Hs-Nr. 16

Am Schloßberg

Am Schloßwall

Am Schloßwingert bis Hs-Nr. 9a

Elisabethenstraße

Hohlstraße

Isselbachgasse

Maibacher Weg

Räderweg

Regelplan BI/17 (Sperrung einer Straße), Anliegerverkehr frei

(Anlage 3)

Die Arbeitsstelle befindet sich auf einer sehr schmalen Fahrbahn.

 

Regelung für folgende Straßen:

Am Philippseck 2 – 16

Am Schloßwingert ab Hs-Nr. 9a

An der Münsterkirche

Borngasse

Bornäckerweg

Friedhofsweg

Landgrafenweg

Maibacher Straße

Oberer Köppelweg

Unterer Köppelweg

 

Regelplan BII/5 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

(Anlage 4)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird gering bzw. deutlich eingeengt.  Im Baustellenbereich ist auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

Backgasse (L 3353)          vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei sowie Hessen Mobil

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.