30.11.2021

Glasfasernetzausbau in Nieder-Weisel – Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Ab voraussichtlich 02.12.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes in Nieder-Weisel statt. Der genaue Ablauf wird in einem Bauzeitenplan geregelt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

1. Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am Engelsberg
  • Am Haingraben
  • Am Heidebrunnen
  • An der Comturkirche
  • Am Markt
  • Brunnengasse Haus Nr. 1 bis 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32
  • Büchner Straße
  • Butzbacher Straße
  • Die Klaus
  • Dr.-Karl-Sack-Straße
  • Friedberger Straße
  • Große Jahnstraße
  • Häuser Chausse
  • Kleine Neugasse
  • Raiffeisenstraße
  • Rollweg
  • Schießgasse
  • Vorderweide
  • Wiesengrund

2. Regelplan BII/5 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird gering bzw. deutlich eingeengt.  Im Baustellenbereich ist auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Zum Bahnhof (vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei sowie Hessen Mobil)

3. Regelplan BII/6 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt.  Im Baustellenbereich ist auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am blauen Berg

4. Regelplan BI/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung – Gehweg nicht vorhanden)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt. Der Aufbruch erfolgt in der Fahrbahn.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am Reiserbach
  • An den Weingärten
  • Domgasse
  • Gartenweg
  • Hochweiseler Weg
  • In den Herrengärten
  • In den Urwiesen
  • Johanniter Straße
  • Mauerfeldstraße
  • Mühlgasse
  • Oppershofener Straße
  • Reutergasse
  • Scheunenweg
  • Pfarrgasse
  • Konterhof
  • Weingartenstraße

5. Regelplan BI/17 (Sperrung einer Straße), Anliegerverkehr frei

Die Arbeitsstelle befindet sich auf einer sehr schmalen Fahrbahn.

Regelung für folgende Straße:

  • Brunnengasse Haus Nr. 21, 23, 25, 27, 34, 38
  • Jahnstraße
  • Sackgasse
  • Weizgang

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

-Straßenverkehrsbehörde-