12.03.2021

Glasfasernetzausbau in Ostheim – Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom 17.03. bis voraussichtlich 05.05.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes in Ostheim statt. Der genaue Ablauf ist in einem Bauzeitenplan geregelt. Die Aufbruch- und Verlegearbeiten  erfolgen vorrangig im Gehwegbereich. In Ausnahmefällen ist die Fahrbahn betroffen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

1. Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg , Fußgänger wechseln auf die andere Seite

Die  Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am Anger
  • Am Brückenweg
  • Bad-Nauheimer-Straße
  • Bahnhofsallee
  • Herderstraße
  • Neuer Weg
  • Ringstraße
  • Zum Raupenborn
  • Am Park
  • Zur Martinskirche
  • Rathausstraße

2. Regelplan BII/6 (Gehweg-Vollsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn)

 Die Arbeitsstellen befinden sich  in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt.  Im Baustellenbereich ist auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:

  • Am Römerberg
  • Bachgasse
  • Erich-Kästner-Weg
  • Weinstraße

3. Regelplan BI/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung – Gehweg nicht vorhanden)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt. Der Aufbruch erfolgt in der Fahrbahn.

Regelung für folgende Straßen:

  • Wolfskehl
  • Hinter der Linde
  • Schäfergasse
  • Bornhofener Weg

Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-

Ein Bauzeitenplan steht hier zu Verügung:

Bauzeitenplan Ostheim