01.04.2021

Glasfasernetzausbau in Wiesental – Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Im Zeitraum vom 07.04. bis voraussichtlich 07.05.2021 findet der Ausbau des Glasfasernetzes in Wiesental statt. Der genaue Ablauf ist in einem Bauzeitenplan geregelt.

Die Aufbruch- und Verlegearbeiten erfolgen vorrangig im Gehwegbereich. In Fällen, in denen kein Gehweg vorhanden ist, ist die Fahrbahn betroffen.
Die Absicherungen erfolgen mit Verkehrszeichenplänen nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), mit entsprechenden Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse, z. B. Anordnung von Haltverbot.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden auf Grundlage folgender Regelpläne erteilt:

1. Verkehrszeichenplan Gehweg Vollsperrung – ohne Notweg, Fußgänger wechseln auf die andere Seite
(Anlage 1)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich. Der Aufbruch erfolgt im Gehwegbereich. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Gehweg vorhanden.

Regelung für folgende Straßen:
Am Hilpertsbrunnen
Obernberg

2. Regelplan BI/2 mit Zusatzzeichen (Halbseitige Sperrung – Gehweg nicht vorhanden)
(Anlage 2)

Die Arbeitsstellen befinden sich in Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich; die Fahrbahn wird deutlich eingeengt. Der Aufbruch erfolgt in der Fahrbahn.

Regelung für folgende Straßen:
Räderweg (von Bushaltestelle bis Am Hilpertsbrunnen)
Am Eichberg
Tannenweg

3. Regelplan BI/17 (Sperrung einer Straße), Anliegerverkehr frei
(Anlage 3)

Die Arbeitsstelle befindet sich auf einer sehr schmalen Fahrbahn.

Regelung für folgende Straßen:
Franz-Rettig-Weg
Mittelweg
Höhenweg

4. In Anlehnung an Regelplan B I/6 (2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung; Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage)
(Anlage 4)

Die Arbeitsstelle befindet sich neben der Fahrbahn. Die Fahrbahn wird durch Baustellenfahrzeuge eingeengt. Die Streckenführung ist unübersichtlich.

Regelung für folgende Straßen:
K 254 (von Im Ditgesgrund bis Tannenweg) vorbehaltlich einer Abstimmung mit dem
Regionalen Verkehrsdienst der Polizei sowie
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