Der Magistrat der Stadt Butzbach teilt mit, dass das allgemeine Waldbetretungsverbot für die Hauptwege im Stadtwald Butzbach aufgehoben werden konnte. Auf den Hauptwegen sind die Kontrollen und Verkehrssicherungsmaßnahmen nach den Sturmereignissen durchgeführt. Der Waldeigentümer weist jedoch darauf hin, dass weiterhin Nebenwege und Pfade gemieden werden sollten. Auch sollen die Waldbestände abseits von Wegen nicht betreten werden. Hier besteht weiterhin Gefahr durch schief hängende Bäume und herabfallende Äste.
Im Bestattungswald Butzbach ist durch eine Fachfirma eine noch bestehende Gefahrenstelle zu beseitigen. Daher muss der Bestattungswald noch gesperrt bleiben.
Die Aufhebung des Betretungsverbotes für den Bestattungswald wird in der Butzbacher Zeitung und auf der Internetseite der Stadt Butzbach www.stadt-butzbach.de unverzüglich bekannt gegeben.
Der Magistrat der Stadt Butzbach bittet die Wald- und Bestattungswaldbesucher*innen um Beachtung und Verständnis.