13.11.2025

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Butzbach

Offenlage des Entwurfsberichts zur kommunalen Wärmeplanung gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in der Sitzung am 27. September 2023 die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans und in der Sitzung am 04. Dezember 2025 die Offenlage des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung beschlossen.

Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept, das darauf abzielt, eine langfristige Strategie für eine treibhausgasneutrale, sichere und kostengünstige Wärmeversorgung zu entwickeln. Der vorliegende Entwurf beschreibt die Maßnahmen, mit denen die Wärmewende in Butzbach erfolgreich umgesetzt werden kann. Die kommunale Wärmeplanung ersetzt nicht die individuelle Planung auf Gebäudeebene oder die Entscheidungen der Eigentümerinnen und Eigentümer und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.

Der Entwurf der Wärmeplanung kann entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in der Zeit von

Montag, 17. November 2025 bis einschließlich Freitag, dem 19. Dezember 2025

unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: butzbach.mitwirken.eu

Während der Auslegungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch an klimaschutzmanagement@stadt-butzbach.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schlossplatz 1 in 35510 Butzbach.

Während der o.g. Frist findet zusätzlich eine Auslegung des Entwurfs der Wärmeplanung in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, im ersten Obergeschoss, Zimmer 109 zu den üblichen Dienststunden statt.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und die Wärmeplanung bei Bedarf überarbeitet.

Butzbach, den 13.11.2025

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung,
Straßen- und Tiefbau, Umwelt