Im Zusammenhang mit der am 08. Juli 2026 veröffentlichten Pressemitteilung „Sicher unterwegs mit dem E-Scooter“ weist die Stadt Butzbach auf eine Korrektur hin.
In der Pressemitteilung wurde ausgeführt, dass E-Scooter Fußgängerzonen befahren dürfen, wenn diese durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben sind. Diese Aussage ist nicht korrekt.
Tatsächlich gilt: E-Scooter dürfen Fußgängerzonen und Gehwege grundsätzlich nicht befahren. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Fußgängerzone oder der Gehweg ausdrücklich auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben ist – beispielsweise durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“. Eine Freigabe durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ berechtigt E-Scooter nicht zur Nutzung der Fußgängerzone.
Diese Regelung ist in § 10 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt und kann auf der Internetseite „Gesetze im Internet“ des Bundes unter § 10 eKFV nachgelesen werden.
Die Stadt Butzbach bedankt sich für den Hinweis aus der Bürgerschaft auf diesen Fehler und hat die Information entsprechend berichtigt.
Unabhängig davon appelliert die Stadt an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Gerade in der Fußgängerzone sowie in der Unterführung der Kleeberger Straße werden weiterhin Kontrollen durchgeführt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
