15.05.2020

Lagerung und Verbrennung von Reisighaufen

Die Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege (Untere Naturschutzbehörde) des Wetteraukreises informiert.

Reisighaufen sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen. Vor allem im Herbst und Winter werden diese bevorzugt von Igeln, Amphibien, Reptilien und Insekten zur Überwinterung bezogen. Im Frühjahr und im Sommer werden die Haufen bevorzugt als Nistplatz aufgesucht. Singvögel, wie Zaunkönig und Rotkehlchen finden dort optimale Bedingungen um ihre Nester zu bauen. Aber auch Kleinsäuger wie die Haselmaus nutzen diesen Schutz.

Wenn Sie einen Haufen aus Schnittgut aufsetzen, achten Sie bitte darauf, dass dies nicht auf sog. Sonderstandorten wie beispielsweise Magerrasen, offenem Fels und ähnlichem geschieht. Solche Biotope sind selten und wertvoll. Sie dienen z. B. als Sonnenplätze für Eidechsen und Standorte speziell angepasster Pflanzenarten. Durch Reisighaufen werden sie ihrer ökologischen Funktion beraubt.

Die Astabfälle werden in Gärten aber auch in der Landschaft als störend empfunden und fast immer entsorgt. Das Verbrennen dieser Reisighaufen ist unter Berücksichtigung geltender Regeln erlaubt. Beachten Sie beispielsweise die Vorgaben Ihrer Gemeinde für das Abbrennen von Nutzfeuern. Um den qualvollen Tod von Tieren im Feuer zu vermeiden, sollten jedoch folgende Punkte beachtet werden:

  • Reisighaufen sollten nach der Anhäufung zügig beseitigt oder verbrannt werden, damit sich keine Tiere einnisten können.
  • Falls ein Reisighaufen bereits längere Zeit lag, sollte er nicht zwischen Mitte Oktober bis Ende Februar (mögliche Winterruhe von Tieren) und nicht von Ende März bis Anfang August (Brutgeschäft von Vögeln) abgebrannt werden. Winterruhende Tiere können nicht flüchten, so sollte auch bei einem behutsamen Abtragen eines Reisighaufens ggf. vorgefundene Tiere wieder mit einem Teil des Materials „zugedeckt“ werden, damit sie weiter ruhen können.
  • Auch im Herbst und Frühjahr sollten vor dem Anzünden länger sitzender Reisighaufen einmal gewendet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen und um festzustellen, dass sich keine Nester oder Tiere mehr darin befinden.

Für Rückfragen können sie sich gerne direkt an die Untere Naturschutzbehörde wenden.

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