Mit einer öffentlichen Info-Veranstaltung zum Butzbacher Anreizprogramm wurden Privateigentümer in der Innenstadt über das zur Verfügung stehende Förderangebot informiert.
Die Stadt Butzbach hat im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Lebendige Zentren“ für die Butzbacher Innenstadt ein sog. Anreizprogramm aufgelegt, mit dem Privateigentümer in der Innenstadt bei
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aber auch bei Grünmaßnahmen unterstützt werden.
Mehr als 25 Personen aus dem Innenstadtbereich sind in die Tourist-Information /M19 gekommen, um sich zu informieren. Die Tourist-Info wurde dazu als Ausstellungsraum umgestaltet, an Pinnwänden und mit Exponaten wurden die betreffenden Förderbereiche mit guten Umsetzungsbeispielen erläutert.
Frau Dr. Andrea Soboth, Innenstadtmanagement, begrüßte die Teilnehmenden und führte kurz in die Genese des Privatförderangebotes ein. Das Anreizprogramm teilt sich in verschiedene inhaltliche Förderbereiche, die sich sowohl mit den Gebäuden selbst, aber auch mit den Außenflächen und Grünbereichen beschäftigen.
Architektin Sabine Schleicher, Innenstadtmanagement, stellte die Möglichkeiten der Förderung für den Gebäudebereich dar. Hier sollen private Investitionen angeregt und Bauherren planerisch unterstützt werden, (denkmalgeschützte) Immobilien an heutige Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann eine sachgerechte Sanierung privater Anwesen mit Fördermitteln gefördert werden. Das Beratungsangebot für Sanierungen und Umbaumaßnahmen umfasst z. B.: Information der Eigentümer zu Fördermöglichkeiten bei der Sanierung eines Altbaus; Informationen über mögliche Verbesserungen der Bausubstanz, Anpassungsmöglichkeiten der Raumaufteilung und Umstrukturierungen; Energetische Sanierungsmöglichkeiten. Im Gebäudebereich spielt für die Förderwürdigkeit ein positiver Beitrag zu einem ansprechenden Stadtbild eine wichtige Rolle.
Dörte Knortz, Stadtverwaltung Butzbach, und Jens Braasch, Braasch Garten- & Landschaftsbau aus Kirch-Göns, gingen in ihren Ausführungen auf die Möglichkeiten der Förderung von Grünbereichen ein. Zur Sprache kamen hier u.a. Gründächer, vertikales Grün, Fassadengrün, Höfe, Wege und Plätze.
In den Genuss von Fördergeld können Privateigentümer in der Innenstadt gelangen, sofern sie im Geltungsbereich des Anreizprogramms liegen. Je nach Maßnahme können bis 20.000 Euro Förderung sowohl für das Gebäude als auch für den Grünbereich beantragt werden. Bestandteil des Förderprogramms ist eine kostenfreie Beratung durch Sabine Schleicher, Innenstadtmanagement. Der Förderantrag ist möglichst einfach gehalten, eine Beschreibung des Wegs zur Förderung liegt ebenfalls vor und kann auf der unten genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Über die Förderwürdigkeit der einzelnen Vorhaben wird im Forum Lebendiges Zentrum beraten. Der nächste Termin findet dort im Juni 2024 statt.
Sollte Sie das Förderprogramm interessieren, finden Sie weitere Informationen unter www.butzbach-bewegen.de unter Anreizprogramm-Gestaltungsfibel. Beratungen können beim Innenstadtmanagement oder in der Stadtverwaltung angefragt werden.