15.01.2020

Räumung von abgelaufenen Grabstätten

Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sollen, da die Ruhefrist bzw. das Nutzungsrecht  abgelaufen ist, im April 2020 geräumt werden. Eine Räumung in Eigeninitiative ist nicht gestattet. Die Räumung erfolgt ausschließlich durch die Stadt, die hierfür eine Fachfirma beauftragt hat.

§ 28 der zur Zeit rechtskräftigen Friedhofsordnung regelt, dass nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts bei den Grabstätten der Grabstein, die Grabeinfassung und sonstige Grabausstattungen von der Stadt oder deren Beauftragte, auf Kosten der Nutzungsberechtigten, entfernt werden. Die Nutzungsberechtigten erhalten innerhalb einer Frist von drei Monaten (spätestens bis zum 15.04.2020) die Möglichkeit, den Grabstein, die Grabeinfassung und sonstige Grabausstattungen in ihr Eigentum zu übernehmen. Soweit der Wunsch besteht, werden die Nutzungsberechtigten gebeten, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzten, um die Übergabe zu regeln. Die Stadt ist nicht verpflichtet, Grabsteine, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen nach dieser First zu verwahren. Die Grabsteine, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen gehen nach dieser Frist (15.04.2020) entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über und werden fachgerecht entsorgt. Die Kosten der Grabräumung werden nach § 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Rechnung gestellt. Die Räumungskosten betragen für:

Reihengrab/ Wahltiefgrab                                         137,00 €

Wahldoppelgrab                                                            256,00 €

Urnenreihengrab (Erdgrab)                                         60,00 €

Urnenwahlgrab (Erdgrab)                                            96,00 €

 

Friedhof Butzbach
Verstorbener Sterbedatum Grabtyp Grabbezeichnung
Christian Stöber 02.02.2000 Urnenreihengrab B/7.1/13
Andre Kämpffe 23.03.2000 Urnenreihengrab B/7.1/14
Franz Seelos
Else Rhanem
27.02.1990
25.11.2000
Reihengrab (Erw.) C/1/5
Ludwig Luh 21.10.1989 Reihengrab (Erw.) C/1/9
Ilse Küchel 01.10.1989 Wahltiefgrab C/1/18
Hans Schalwath 20.10.1989 Reihengrab (Erw.) C/1/19
Peter Zimmermann 28.10.1989 Reihengrab (Erw.) C/2/12
Gerd Tannert 23.03.1990 Reihengrab (Erw.) C/2/15
Hedwig Kotek 20.12.1989 Reihengrab (Erw.) C/2/16
Johanette Diehl
Johannes Diehl
09.02.1990
12.06.1999
Urnenreihengrab C/5/8
August Johann Krämer
Margarete Krämer
15.04.1988
24.03.1990
Wahldoppelgrab D/1/7
Ferdinand Melenk
Anna Melenk
09.08.1957
08.12.1989
Wahldoppelgrab G/14/6
Franz Meierl
Anna Meierl
15.03.1971
17.03.1990
Wahltiefgrab K/7/38
Emma Fanslau
Hedwig Ressel
Dorothea Fanslau
Herbert Fanslau
Volker Fanslau
19.01.1975
13.07.1983
22.11.1996
03.04.1999
21.08.2005
Urnenwahlgrab K/14/22
Max Neumann
Else Neumann
02.03.1978
21.02.1999
Urnenreihengrab K/14/42
Margarete Lindermann
Clemens Bloch
Erich Bloch
Erika Bloch
03.06.1978
07.12.1981
23.09.1986
20.01.1999
Urnenwahlgrab K/15/1
August Gessert
Elisabeth Gessert
04.09.1979
11.03.1990
Wahltiefgrab L/12/22
Kurt Michel
Dora Michel
08.08.1986
12.01.1990
Wahltiefgrab M/6/24

 

Hausen-Oes – Friedhof Oes
Verstorbener Sterbedatum Grabtyp Grabbezeichnung

 

Ohne Grabstein     B/1/1
Elisabeth Heilmann 16.09.1989 Reihengrab (Erw.) B/1/2
Josef Funk
Agnes Funk
19.09.1948
23.05.1960
Wahldoppelgrab C/1/1

 Soweit weitere Auskünfte erwünscht werden, können Sie sich mit der Friedhofsverwaltung  – Telefon 06033/995 122 – in Verbindung setzen.