25.03.2020

Regeln zur Abfallentsorgung im Quarantäne-Fall

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die Sicherstellung der Abfallentsorgung einer der wichtigen Bereiche zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Insbesondere aus hygienischen, derzeit sogar aus seuchenhygienischen Gründen, stellt die geregelte Abfallentsorgung einen wichtigen Faktor für das Funktionieren der Infrastruktur dar.

Diese kann nur erfolgreich aufrecht erhalten werden, wenn die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen entsprechend vor Ansteckung geschützt bzw. deren Ansteckungsrisiko erheblich vermindert wird.

Hierbei kommt den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, welche Haushalte sich unter Quarantäne befinden bzw. welcher Abfall aus Quarantäne-Haushalten stammt.

Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung nachfolgender Regeln, welche vom zuständigen Ministerium festgelegt wurde,  hingewiesen.

Diese Regeln gelten für Quarantäne-Haushalte und sind strikt einzuhalten.

Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.

Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.

Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.

Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Stadt Butzbach
Fachgebiet 402
Steuern und Abfallbeseitigung