E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine flexible und umweltfreundliche Möglichkeit, kurze Strecken zurückzulegen. Doch mit der steigenden Nutzung nehmen auch die Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln zu.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, möchte die Stadtverwaltung Butzbach auf die Vorschriften hinweisen. „Gerade in der Fußgängerzone und in der Unterführung der Kleeberger Straße werden häufig Verstöße festgestellt.“, teilt das Ordnungsamt der Stadt mit. „Wir sind nicht gewollt, diesen Umstand einfach so hinzunehmen. Es haben bereits Kontrollen stattgefunden. Weitere Kontrollen sind in der Planung.“, betont Bürgermeister Huber.
Klare Regeln für die Nutzung
E-Scooter dürfen in Deutschland von Personen ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Es gelten im Straßenverkehr ähnliche Vorschriften wie für Fahrradfahrende: vorrangig müssen Radwege genutzt werden. Wenn kein Radweg vorhanden ist, ist nur das Fahren auf der Straße erlaubt. Gehweg und Fußgängerzonen sind dagegen grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind ausdrücklich durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben. Aber Achtung, auch hier nur mit Einschränkungen: Radfahrer als auch E-Scooter-Fahrer dürfen den Gehweg oder die Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren.
Außerdem gilt: Pro Roller ist nur eine Person erlaubt. Wer jemanden mitnimmt, riskiert ein Bußgeld. Ebenso verpflichtend ist eine gültige Versicherung, erkennbar an der entsprechenden Zulassungsplakette am Fahrzeug.
Auch bei E -Scootern gelten klare Promillegrenzen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.
Eine Helmpflicht gibt es nicht, es wird jedoch zum eigenen Schutz dringend empfohlen beim Führen eines E-Rollers einen Helm zu tragen.
Diese Verstöße kommen häufig vor:
| Fahren auf dem Gehweg: | 15 bis 30 € |
| Zu zweit auf einem Roller: | 10 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen: | 40 € |
| Missachtung einer roten Ampel: | zwischen 60 € und 180 € |
| Fahren unter Alkoholeinfluss: | 500 €, 1 Monat Fahrverbot und Punkte |
| Nutzung eines Smartphones oder sonstigen elektronischen Geräts: | 100 € und 1 Punkt |
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten.
