Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO
In der Zeit von 11.05.20 bis 25.05.20 wird die Alte Weinstraße im genannten Bereich für jeglichen Verkehr gesperrt; Anliegerverkehrs bis zur Baustelle ist möglich. Sollten Anwohner ihre Grundstücke nicht erreichen können, werden diese rechtzeitig von der bauausführenden Firma in Kenntnis gesetzt. Grund für die Sperrung sind notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen.
Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-