Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO.
Aufgrund erheblicher Schäden, musste die Brücke bereits 2017 auf 2,0t abgelastet werden.
Die nun anstehenden Sanierungsarbeiten machen eine Vollsperrung der Bahnbrücke in der Zeit vom 14.12.20 bis Dezember 2021 erforderlich.
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Für die auftretenden Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.