Auf den Butzbacher Friedhöfen wird ab nächster Woche (KW 19) die Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen durchgeführt
Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass gemäß § 34 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 27.09.2018 die Inhaber und Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Anlagen auf den Grabstätten im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.
Falls sich hieraus die Standsicherheit als nicht gegeben herausstellt, werden die Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung informiert.
Die Bürgerinnen und Bürger werden zu dieser Vorgehensweise um Verständnis gebeten.