24.05.2022

Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen

Auf den Butzbacher Friedhöfen wird ab dieser Woche die Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen durchgeführt. Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass gemäß § 34 Abs.2 der Friedhofsordnung vom 27.09.2018 die Inhaber und  Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Anlagen auf den Grabstätten im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebenden Schäden.

Falls sich hieraus die Standsicherheit als nicht gegeben herausstellt, werden die Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung informiert.

Die Bürgerinnen und Bürger werden zu dieser Vorgehensweise um Verständnis gebeten.