Angebot der Wirtschaftsförderung Wetterau zur Bauberatung
Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude eine kostenlose Beratung und gutachterliche Unterstützung in baurechtlichen, städtebaulichen, gestalterischen, baulichen, energetischen, wirtschaftlichen und denkmalpflegerischen Fragen angeboten. Die Trägerschaft liegt bei der Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH. Die Finanzierung erfolgt durch die EU und mit Mitteln des Landes Hessen.
Im Rahmen des Gesprächs mit der Bauberaterin bzw. dem Bauberater werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Die Beratungssuchenden werden in ihrem Vorhaben, auch im Ortskern zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, nachhaltig bestärkt sowie für Fragen der regionalen Baukultur sensibilisiert.
Die Erstbauberatung wird für Gebäude ab dem Baujahr 1959 und älter angeboten. In begründeten Einzelfällen (Sonderfall-Regelung) können in Abstimmung mit der zuständigen Kommune Gebäude nach dem Baujahr 1959 Beratungsgegenstand bzw. zuwendungsfähig im Rahmen der Erstbauberatung sein. Hierbei muss jedoch ein begründeter historischer, städtebaulicher oder fachlicher Zusammenhang vorgelegt werden. Das Angebot gilt für die Stadtteile Griedel, Kirch-Göns, Pohl-Göns, Ostheim, Fauerbach v.d.H., Nieder-Weisel, Hoch-Weisel sowie Münster. Für Gebäude in der Kernstadt Butzbach sowie in den Stadtteilen Hausen-Oes, Bodenrod, Maibach, Wiesental und Ebersgöns können keine Beratungsleistungen erfolgen. Hier greifen jedoch mitunter die bereits kommunizierten Angebote aus der Dorfentwicklung bzw. aus dem Anreizprogramm für Liegenschaften in der Innenstadt.
Im Rahmen der Bauberatung werden die Eigentümerabsichten geklärt, die aktuelle bauliche Situation aufgenommen und Vorschläge zur Umsetzung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung von lokalen und regionalen Bauweisen erarbeitet. In Ergänzung werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Unterstützte Maßnahmen sind solche, die insbesondere der Schaffung von Wohnraum und/oder der Förderung der Daseinsvorsorge dienen: Nachverdichtung, Gebäudesanierung, Umbau/Umnutzung, Neubau/Anbau, Abbruch/Abriss, Hinweise zu Möglichkeiten der Begrünung im Kontext baulicher Maßnahmen. Ausgeschlossen sind Kleinbaumaßnahmen (wie Dachgaube oder Wintergarten) sowie die ausschließlich einer marginalen Verbesserung des Wohnwertes dienenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt mit der Aushändigung eines für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller kostenfreien Beratungsgutscheins. Für die Beratung wird in der Regel ein Zeitaufwand von max. 6 Stunden einschließlich erforderlicher Innendienstarbeiten zugrunde gelegt. Grundsätzlich entspricht ein Beratungsgutschein einem Geldwert von max. 600 Euro brutto. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Anzahl der im Rahmen dieser Pilotphase zur Verfügung gestellten Beratungsgutscheine ist begrenzt.
Interessierte können sich unter der Telefonnummer 06031 77269-18 oder durch Schreiben einer E-Mail an dorf-akademie@wfg-wetterau.de anmelden. Weitere Informationen unter dorfakademie.org/erstbauberatung .