31.08.2022

Vermehrtes Aufkommen von illegaler Müllentsorgung im Stadtgebiet Butzbach

Illegale Müllentsorgung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

In den vergangenen Wochen kam es im Butzbacher Stadtgebiet vermehrt zu illegalen Müllablagerungen in der Feld- und Waldgemarkung, teilt die Stadtverwaltung mit.

Der Müll in den heimischen Wiesen und Wäldern bedeutet Schaden und Gefahr für die hiesige Natur und Wildtieren.  Wer seinen Müll illegal auf Straßen oder in freier Natur ablagert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Die illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem erheblichen Bußgeld sanktioniert werden. Illegale Müllablagerungen im großen Stil oder das illegale entsorgen von Giftstoff belasteten Müll, stellt einen Straftatbestand dar und wird zur Anzeige gebracht.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt und verursacht der Stadt Butzbach und somit der Allgemeinheit jährliche Kosten im hohen fünfstelligen Bereich.

Wer wilde Müllablagerungen entdeckt oder den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann dies dem Ordnungsamt per E-Mail an ordnungsbehoerde@stadt-butzbach.de – gerne auch mit entsprechendem Bildmaterial melden.