18.09.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: im Bereich der Mozartstraße in Höhe der Hausnummer 51

In der Zeit vom 01. Oktober 2025 bis 30. Juni 2026 sind im Bereich der Mozartstraße in Höhe der Hausnummer 51 Baumaßnahmen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses geplant. Im Zuge der Bauarbeiten wird ein Baukran errichtet, wodurch eine deutliche Einengung der Mozartstraße notwendig wird. Aufgrund der Baumaßnahme in der Mozartstraße muss ebenso die Haydnstraße im Einmündungsbereich der Mozartstraße für den Verkehr vollgesperrt werden.

Die Haltestellen in der Haydnstraße „Mozartstraße“ und „Haydnstraße“ entfallen daher für diesen Zeitraum. Es werden keine Ersatzhaltestellen eingerichtet. Fahrgäste werden auf die Haltestelle „Pohlgönser Straße“ verwiesen.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-