Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass während des Fastnachtsumzuges in Butzbach-Griedel am Sonntag, dem 2. März 2025, im gesamten Veranstaltungsbereich ein Waffenverbot gilt.
Das Verbot umfasst das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie gefährlicher Gegenstände. Dazu gehören insbesondere:
- Schusswaffen aller Art (auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
- Messer (Alle Klingenlängen!)
- Schlagstöcke, Teleskopschlagstöcke, Baseballschläger
- Pfeffersprays
- Sonstige Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden
Die Polizei ist berechtigt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschrift sicherzustellen.
Verstöße gegen das Waffenverbot werden geahndet und können rechtliche Folgen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Wir bitten deshalb alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten.
Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Teilnehmenden und trägt zu einer friedlichen und unbeschwerten Veranstaltung bei.