Die Wahlperiode der jetzt amtierenden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet mit dem 31.12.2023
Für die Jahre 2024 bis 2028 ist ein erneutes Vorschlags- und Wahlverfahren durchzuführen.
Nach § 35 Jugendgerichtsgesetz sind die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vom Jugendhilfsausschuss aufzustellen – beim Wetteraukreis erfolgt dies durch den Kreisausschuss, Fachdienst Jugendhilfe.
Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gut deutsch sprechen, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sein und im Wetteraukreis wohnen. Eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit sollte vorhanden sein.
Weitere Informationen finden Sie unter http://wetteraukreis.de/service/kinder- jugend-familie-frauen/jugendschoeffenwahl-2023 (Wetteraukreis: Jugendschöffenwahl).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, können sich bis zum 6. April 2023 beim Wetteraukreis, Fachdienst Beratung und Förderung, z. Hd. Herrn Karsubke, Europoplatz, 61169 Friedberg, bewerben.
Das Bewerbungsformular kann auch direkt beim Wetteraukreis heruntergeladen werden.
Butzbach, den 16. Februar 2023
Der Magistrat der Stadt Butzbach
( M e r l e )
Bürgermeister