28.07.2023

Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen der Stadt Butzbach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Friedberg und den Strafkammern des Landgerichts Gießen

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 19.07.2023 die Vorschlagsliste für die ab 2024 beginnende Amtszeit aufgestellt und beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 31.07. bis einschließlich Freitag, 04.08.2023, im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, FD 1 – Sicherheit und Ordnung -, 1. Stock, Zimmer Nr. 101 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich beim Magistrat der Stadt Butzbach, Marktplatz 1, 35510 Butzbach oder zu Protokoll im Rathaus, Marktplatz 1, FD 1 – Sicherheit und Ordnung-, 1. Stock, Zimmer Nr. 101 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Butzbach, den 28. Juli 2023                        

DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH

( R u p p e l )                                                                             

Erster Stadtrat