Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 19.07.2023 die Vorschlagsliste für die ab 2024 beginnende Amtszeit aufgestellt und beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 31.07. bis einschließlich Freitag, 04.08.2023, im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, FD 1 – Sicherheit und Ordnung -, 1. Stock, Zimmer Nr. 101 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich beim Magistrat der Stadt Butzbach, Marktplatz 1, 35510 Butzbach oder zu Protokoll im Rathaus, Marktplatz 1, FD 1 – Sicherheit und Ordnung-, 1. Stock, Zimmer Nr. 101 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Butzbach, den 28. Juli 2023
DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH
( R u p p e l )
Erster Stadtrat