17.02.2023

Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Jahr 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Hierfür sucht die Stadt Butzbach Frauen und Männer, die am Amtsgericht Friedberg und Landgericht Gießen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Über die Aufnahme der Kandidaten in die erforderliche Vorschlagsliste entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Es sind doppelt so viel Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Friedberg vorzuschlagen. Der Wahlausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt– und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Butzbach, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Folgende Personen sind von der Wahl zum Haupt- oder Hilfsschöffen ausgeschlossen:

  • Personen, die hauptamtlich in der Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.).
  • Mitarbeiter der Kirchen (Religionsdiener)
  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • Personen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist und zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Als solche müssen sie in der Lage sein, Beweise, Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden bei einem Verfahren richtig beurteilen zu können. Schöffen sollten daher über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann er aus beruflicher Erfahrung oder aus gesellschaftlichem Engagement beziehen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein, sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe befasst haben. Sie müssen die Zeit für Weiterbildung aufbringen können. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gerichtes erforderlich. Gegen beideSchöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweise gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten können sich bis zum 15. März 2023 beim Magistrat der Stadt Butzbach, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, bewerben. Ein Formular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Butzbach, den 14. Februar 2023                         

DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH

( M e r l e )                                                                                                                                                     

Bürgermeister