hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Gemäß § § 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt:
Herr Michael Merle hat auf die Annahme seines Mandats als Stadtverordneter verzichtet.
Die folgende nachgerückte Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD, Frau Anne Thomas hat ebenfalls auf die Annahme des Mandats als Stadtverordnete verzichtet.
Der hierauf folgende noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr William Thum, rückt in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, 21.04.2026 DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung
