15.04.2026

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Pohl-Göns vom 15. März 2026

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion DIE LINKE


Herr Walter Strasheim-Weitz hat auf die Annahme seines Mandats im Ortsbeirat Pohl-Göns verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt, dass Herr Marco Linke für DIE LINKE als nächster, noch nicht berufener Bewerber in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 14.04.2026                        DIE WAHLLEITERIN DER STADT   

                                                                                BUTZBACH

                                                                             Kerstin Jung