Stadt Butzbach schaltet digitalen Antrag zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle frei
Seit Montag besteht die Möglichkeit, die Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Zweckfeuer) auf der Webseite der Stadt Butzbach bequem online zu beantragen. Zuständig für die Bearbeitung und Genehmigung ist die städtische Ordnungsbehörde.
Dazu wurde der bisherige Papierantrag durch ein modernes Onlineformular ersetzt.
Dadurch verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit: Der eingegangene Antrag wird von der Ordnungsbehörde direkt geprüft. Wird das Zweckfeuer positiv beschieden, erhalten die Bürgerinnen und Bürger umgehend eine Bestätigung bequem per E-Mail. Gleichzeitig wird im Hintergrund automatisch die Leitstelle des Wetteraukreises über das genehmigte Feuer informiert.
Im Gegensatz zu klassischen PDF-Formularen werden die Antragsteller beim digitalen Antrag Schritt für Schritt durch die Eingaben geführt. So ist auch die schnelle Beantragung vom Smartphone oder Tablet künftig kein Problem. Der digitale Antrag ist auf der Webseite der Stadt Butzbach verlinkt und kann auch direkt unter https://stadt-butzbach.de/zweckfeueranmeldung aufgerufen werden.
Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung auch nochmal darauf hin, dass die Verbrennung pflanzlicher Abfälle nur im Ausnahmefall erlaubt ist. Pflanzliche Abfälle sind über die Biotonne, über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen für Grünschnitt oder sonstige angebotene Sammlungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen grundsätzlich zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung (zum Beispiel durch Verbrennung). Die Verwertung kann im privaten Bereich beispielsweise durch Liegenlassen, Verrottung oder Kompostierung geschehen. Die Verwertung von Grünabfällen hat daher klaren Vorrang vor der Verbrennung.
