21.08.2026

Graffiti-Fläche am Skatepark Butzbach offiziell freigegeben

Die Stadt Butzbach hat am Skatepark in der Werner-von-Siemens-Straße 2 eine legale Graffiti-Wand eingerichtet und nun offiziell für die öffentliche Nutzung freigegeben. Damit entsteht ein neuer Raum für junge und erwachsene Künstlerinnen und Künstler, ihre Kreativität auszuleben und den Skatepark mit eigenen Motiven zu gestalten.

Die Graffiti-Wand dient der freien künstlerischen Gestaltung und der Förderung der Kreativität. Sie steht allen Interessierten zur Verfügung; Minderjährige sollten vor der Nutzung die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten einholen. Die Nutzung ist täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr möglich und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und markierten Flächen (gelb-schwarzes Signalband) gestattet.

Der Boden sowie das sonstige Umfeld des Skateparks sind von jeglichem Sprayen ausgenommen und sauber zu halten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Butzbach haftet für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung nur, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Butzbach beruhen.

Nicht gestattet sind Gestaltungen mit rechtswidrigen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen, diffamierenden, politischen oder religiösen Aussagen oder Motiven. Genutzte Materialien wie Spraydosen und sonstiger Abfall sind nach der Nutzung vollständig mitzunehmen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ein Anspruch auf den Bestand einzelner Graffitis besteht nicht; bereits besprühte Flächen dürfen jederzeit übersprüht werden.

Nun offiziell freigegeben: Die Graffiti-Fläche am Skatepark Butzbach. Foto: Stadt Butzbach