24.01.2022

3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 01.10.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“ gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gegenstand der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“ ist die Herausnahme der bisher im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 3 festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland. Im Gegenzug wird für diesen Bereich die bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschrift Ziffer 3.5 zur Begrünung der Grundstücksfreiflächen modifiziert. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“ 1. Änderung gelten unverändert fort.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 07.02.2022 bis einschl. Freitag, dem 11.03.2022

In der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die: Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gemäß. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Räumlicher Geltungsbereich; genordert, ohne Maßstab

Butzbach, den 24.01.2022
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt