hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Nördliche Altstadt“ für den Bereich entlang der August-Storch-Straße, des Küchengartenwegs, der Krachbaumgasse, des Kirchplatzes und der Griedeler Straße in der Kernstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Ziele aus der städtebaulichen Entwicklungsstudie Innenstadt Butzbach.
Aufgrund der Lage im Innenbereich und der Größe des Geltungsbereichs von unter 20.000 m² kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Über die Termine und Einzelheiten der Beteiligung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig durch eine gesonderte Bekanntmachung informiert.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt wird.
Stadt Butzbach, Kernstadt: Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Altstadt“, hier: räumlicher Geltungsbereich

Butzbach, den 24.04.2025
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt