03.05.2021

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Butzbach (Gemarkung Nieder-Weisel)

Bebauungsplan „Weiseler Straße Südost“. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weiseler Straße Südost“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für eine Wohnanlage mit einem Wohn- und Geschäftshaus und fünf Mehrfamilienhäusern in der Weiseler Straße / Im Weidchensgarten. Zur Ausweisung gelangen teilräumlich Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 Baunutzungsverordnung und teilräumlich Mischgebiet i.S. § 6 BauNVO.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 10.05.2021 – einschl. Freitag, dem 11.06.2021

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich, per Email an melanie.geier@stadt-butzbach.de und cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung auch zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Zur Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06033-995-124 und 06033-995-128 erforderlich.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene eingesehen werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.