Wichtige Hinweise
Ergänzung zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 09.03.2020
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt in der Stadtverwaltung in der Zeit vom
16.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020
aus. Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-124 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/rathaus/veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder melanie.geier@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Stadt Butzbach, 23.03.2020
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt