19.03.2020

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Fauerbach Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Wuhlsgraben“, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 04.02.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Wuhlsgraben“ im Stadtteil Fauerbach beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung umschließt den gesamten Ursprungsbebauungsplan „Am Wuhlsgraben“ mit den Flurstücken: 135/4, 135/5, 136/1, 488/4, 488/5 (tw.),601/1, 602 – 609, 610/1, 613, 616 – 622, 624/1, 625/1, 626 – 633, 634/1, 635 – 647, 650/2, 650/3, 651/1, 652 – 654, 655/1 (Flur 1), der den südlichen Siedlungsrand bildet und über die inneren Erschließungsstraßen “Am Ziegenberger Weg“ und „Am See“ an die angrenzend verlaufenden örtlichen und überörtlichen Hauptverkehrsstraßen „Alte Allee“ (L 3353) und „Langehainer Straße“ (L 3056) verkehrlich erschlossen ist.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 4 „Ortslage, 5. Änderung“ geht darüber hinaus aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Im Zuge der Änderung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans an die z.T. abweichend erfolgte Entwicklung und aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden.

Die Bebauungsplanänderung dient Maßnahmen der Innenentwicklung und wird daher nach den Vorschriften des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

  1. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt in der Stadtverwaltung in der Zeit vom

30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020

aus. Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-124 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/rathaus/veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder melanie.geier@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1
„Am Wuhlsgraben, 1. Änderung“
(unmaßstäblich)

Stadt Butzbach, 23.03.2020

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt