21.03.2024

Bauleitplanverfahren der Stadt Butzbach, Kernstadt – Bebauungsplan Nr. SAN 5.1 „Grünanlage Kleeberger Straße“1. Änderung (Lahntorpark) – Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 20.02.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. SAN 5.1 soll ermöglichen, auf einer Teilfläche des „Lahntorparks“ im Bereich des Erdgeschosses des neu errichteten Hauses Neugasse 3 mit Café und Concept-Store einen Freisitz in einer Größe von rd. 70 m² einzurichten, der im Folgenden als „Cafégarten“ bezeichnet wird.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung kann in der Zeit von

Donnerstag, dem 21.03.2024 bis einschließlich Freitag, dem 26.04.2024

auf der Homepage der Stadt Butzbach (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) in der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter dem Ordnungspunkt „Bauleitplanung“ sowie unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden erbeten an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder jana.mueller@stadt-butzbach.de bzw. mittels Briefpost an die Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1 in 35510 Butzbach.

Die Unterlagen können zudem in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Stellungnahmen können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

hier: räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab

Butzbach, den 20.03.2024

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung,
Straßen- und Tiefbau, Umwelt