10.11.2021

Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ 1. Bauabschnitt

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Römerberg/Am Weidweg“ 1. Bauabschnitt beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Stadtteil Ostheim geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht werden zu können. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Stadt Butzbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung, artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, schalltechnischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchungen und Bericht zur magnetischen Prospektion liegt in der Zeit vom

19.11.2021 – einschl. 23.12.2021

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gemäß. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/  veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf einem Teilbereich des Flurstücks 62, Flur 9, Gemarkung Ostheim eine Ersatzmaßnahme für die planungsrelevanten Tierarten Feldlerche, Rebhuhn und Feldhamster geschaffen wird.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.