Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bebauungsplan „für das Gelände zwischen Taunus-, Emil-Vogt- und Kleeberger Straße, den westlichen Grenzen der Grundstücke Flur 8 Nr. 679/8 (Kleeberger Str. 104), 679/15, 680, 681 und 682, sowie der südlichen Grenze des Grundstücks Flur 8 Nr. 682 – 1. Änderung“ in der Kernstadt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Allgemeines Planziel ist eine Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das Flurstück 676/2 in der Flur 8, Gemarkung Butzbach mit einer Größe von 707 m² (siehe folgende Abbildung).
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung
vom 08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021
in der Stadtverwaltung Butzbach, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schloßplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung) zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033- 995- 126 und 06033- 995- 124 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagenwerden für den o.g. Zeitraum gemäß. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter www.stadt-butzbach.de/rathaus/veroeffentlichung-von-bebauungsplaenen veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder melanie.geier@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
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