29.07.2021

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Schorbachstraße Süd“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schorbachstraße Süd“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt im Wesentlichen ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO sowie die für die Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel: Bebauungsplan Gewerbegebiet „Schorbachstraße Süd“ – Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und archäologischer Untersuchung liegt in der Zeit von

Montag, dem 09.08.2021 – einschl. Freitag, dem 10.09.2021

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126, 06033-995-124 und 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Entwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die: Entwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum gemäß. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter: https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Schorbachstraße Süd“
Hier: Räumlicher Geltungsbereich