Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Griedel. Bebauungsplan „Gewerbegebiet zwischen Weiherstraße und Ortsumgehung Griedel“. Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen Weiherstraße und Ortsumgehung Griedel“ in ihrer Sitzung am 02.02.2021 beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Griedel, Flur 8 im Gewann „In den Bodenäckern“ und wird von folgenden wesentlichen Nutzungen abgegrenzt:
Im Norden: gewerblich genutzte Fläche (Möbelhaus)
Im Osten: Landwirtschaftliche Flächen
Im Süden: Wegeparzelle (Feldweg), dahinter Umgehungsstraße L 3134
Im Westen: Wegeparzelle (Feldweg), dahinter landwirtschaftliche Flächen
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, die Entwicklung des Gebietes durch die verbindliche Bauleitplanung zu ordnen.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom
26.04.2021 – 28.05.2021 einschl.
in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033-995-126 und 06033-995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen. Der Vorentwurf kann auch digital eingesehen werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die: Vorentwurfsunterlagen werden für den o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummern oder via E-Mail an ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.