Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 26.08.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Schmalbach – 2. Änderung“ im Stadtteil Kirch-Göns beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Bebauung „In der Schmalbach“ im Sinne der Nachverdichtung um ein Baugrundstück zu ergänzen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die Flurstücke 205 und 206 in der Flur 7, Gemarkung Kirch-Göns (siehe folgende Abbildung).
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Butzbach, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, Zimmer 215, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 16.30 Uhr) sowie nach Vereinbarung unterrichten und sich bis zum 11. Oktober 2019 äußern kann.
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen-und Tiefbau, Umwelt