25.10.2021

Bebauungsplan „Münchgartenweg, 1. Änderung und Erweiterung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 14.07.2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Münchgartenweg“ im Stadtteil Hoch-Weisel beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Münchgartenweg, 1. Änderung und Erweiterung“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des im Münchgartenweg ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes, u.a. für die Errichtung eines Wohnhauses für die Betriebsinhaber sowie Sozialräume für die Mitarbeiter, geschaffen werden. Zur Festsetzung gelangen soll ein Mischgebiet.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen sowie Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

25.10.2021 – 26.11.2021 einschließlich

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können zu den üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Einsichtnahme ist derzeit nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern (06033) 995-126 und (06033) 995-128 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach unter dem Link https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an fischer@fischer-plan.de gesendet werden.

Die Stadt Butzbach hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.