30.07.2021

Bebauungsplan „Tuchbleiche“ im Stadtteil Ebersgöns

Bebauungsplan „Tuchbleiche“ im Stadtteil Ebersgöns

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 14.07.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes „Tuchbleiche“ im Stadtteil Ebersgöns beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 117 und 116 (tlw.) in der Flur 3, Gemarkung Ebersgöns mit einer Größe von 1.178 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Karte zu entnehmen.

Das allgemeine Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechtes für den Bau eines Wohngebäudes. Das Grundstück ist bereits vollständig erschlossen und bietet sich daher für eine Nachverdichtung an.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie Artenschutzgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von

Montag, den 09.08.2021 bis einschl. Freitag, den 10.09.2021

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 106, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033/995-126 und 06033/995-124 bzw. durch E-Mail (ralph.miller@stadt-butzbach.de; Cathrin.Ferber@stadt-butzbach.de) möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zum Corona-Virus nur nach Voranmeldung und unter Schutzmaßnahmen betreten werden dürfen.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach www.stadt-butzbach.de unter der Rubrik „Themen“ unter dem Ordnungspunkt „Bebauungspläne“ (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und während der Auslegungsfrist eingesehen werden können:

1. Umweltbericht mit

  • Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung
  • Bestandsaufnahme der von der Planung betroffenen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser)
  • Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
  • Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) mit Darlegung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

2. Artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Verbotstatbestände von § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Fledermäusen und Bilche.

3. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themen:

  • Versickerung von Niederschlagswasser, Gewässerrandstreifen, Abwasserentsorgung
  • Daten zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)
  • Eingriffsminimierung
  • Bodendenkmalpflege
  • Bodenschutz
  • Kampfmittel.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach
Geltungsbereich Bebauungsplan „Tuchbleiche“ im Stadtteil Ebersgöns

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt